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APOTHEKER HELFEN e.V.
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
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Wenn von APOTHEKER HELFEN e.V. 1 oder 2 Cent auf Ihrem Konto eingehen brauchen wir Ihre Hilfe. Sie haben über 200 € gespendet und für die Steuererklärung benötigen Sie eine Spendenbescheinigung. Diese senden wir Ihnen gerne zu, aber es fehlt uns Ihre Adresse. Diese Vorgehen ist ein üblichen Verfahren vieler anerkannter Hilfsorganisationen. Bitte teilen Sie uns Ihre Adresse mit unter info@apotheker-helfen.de oder per Telefon unter 089 4520 7307. Herzlichen Dank für Ihre Spende und Unterstützung!.
Ihre Spende an APOTHEKER HELFEN e.V. ist nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Bis zu 300 Euro können Sie Ihre Spende auch ohne eine von uns ausgestellte Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt einreichen. Sie benötigen dazu den Einzahlungsbeleg der Überweisung oder den Kontoauszug.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Daher finden Sie hier unsere Bestätigung, die Sie Ihren Zahlungsbeleg über Ihre Spende beilegen können.